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OLG Köln, 13.02.1973 - 15 U 69/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schwimmbecken: Ende der Verkehrssicherungspflicht des Auftragnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BauR 1974, 359
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95
Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung …
Verläßt ein Bauunternehmer nach der Fertigstellung ein in nicht verkehrssicherem Zustand befindliches Werk, so dauert seine Verantwortlichkeit an, bis ein anderer die ausreichende Absicherung der Gefahrenquelle übernommen hat (Senatsurteil vom 26. April 1960 - VI ZR 167/59 - VersR 1960, 798, 799; OLG Köln, BauR 1974, 359 f; OLG München, BauR 1989, 763). - AG München, 19.12.2016 - 251 C 15396/16
Windiger Bauzaun
Etwas anderes würde nur gelten, wenn eine entlastende Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf die Kranfirma erfolgt wäre, eine solche Übertragung bedarf zu ihrer Wirksamkeit jedoch einer klaren und Dritten gegenüber erkennbar verpflichtenden Absprache (OLG Köln, Urteil v. 21.03.2003, 19 U 102/02; NJOZ 2004, 210; ebenso: OLG Köln, Urteil vom 13.02.1973, 15 U 69/72, OLGZ 1973, 210; BeckOK).